Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
- Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
- Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.
Wir haben unsere Informationen der Homepage http://www.pflegestaerkungsgesetz.de entnommen. Die Internetseite bietet vielfältige Informationen zum seit Januar 2017 gültigen Pflegestärkungsgesetz.
Gerne erläutern wir Ihnen, was das neue Gesetz für Ihre persönliche Situation bedeutet.
Alle Leistungen im Überblick
Ambulante Geldleistung und Sachleistung
Pflegegrade | Geldleistung ambulant |
Sachleistung ambulant |
Pflegegrad 1 | 0 € | 0 € |
Pflegegrad 2 | 316 € | 724 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.363 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.639 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 2.095 € |
Pflegegrade | Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) |
Leistungsbetrag vollstationär |
Pflegegrad 1 | 125 € | 125 € |
Pflegegrad 2 | 125 € | 770 € |
Pflegegrad 3 | 125 € | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 125 € | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 125 € | 2.005 € |
Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden künftig erstmalig Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt sind.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.